10. Dezember (1 Arbeitstag / Kennenlernen mit anschliessendem Nachtessen)
11. Dezember (Betriebsöffnung)
10 Uhr - 16:30 Uhr
Ab 25. Januar 2026:
10 Uhr - 17:00 Uhr
Ab März 2026:
10 Uhr - 17:00/17:30 Uhr
11. April 2026 (letzter Öffnungstag der Saison)
Nach Ziff. 17 der Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahrten der Schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (SKUS) muss die verkehrssicherungspflichtige Unternehmung die Abfahrten ausserhalb der Betriebszeit unterhalten und vor allem maschinell präparieren. Die Abfahrten sind in dieser Zeit geschlossen.
Der Pisten- und Rettungsdienst der Vermieterin führt nach Betriebseinstellung der Transportanlagen und nach Sperrung einer Piste eine Schlusskontrolle durch und sorgt dafür, dass nach Möglichkeit niemand auf den Pisten zurückbleibt. Nach diesem Zeitpunkt werden die Abfahrten weder gegen Gefahren gesichert noch werden sie kontrolliert.
Der Einsatz der Pistenbearbeitungsmaschinen, die ihre Arbeit zum Teil mit Seilwinden und Frontfräsen verrichten, stellt für die Spätheimkehrer eine grosse Gefahr dar. Da die Abfahrten ausserhalb der Betriebszeit geschlossen sind, erfolgt die Abfahrt der Schneesportler und der Mitarbeitenden des Mietersder Mieterin ausschliesslich auf ihr eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung ab. Die Mieterin verpflichtet sich daher, ihre Gäste über den Zeitpunkt der Schlusskontrolle aufmerksam zu machen und die Spätheimkehrer seines ihres Restaurants auf die vorstehend dargelegten Regelungen (Pistenschliessung, keine Gefahrensicherung und Kontrolle), den Einsatz der Pistenbearbeitungsmaschinen sowie das von ihnen ausgehende Gefährdungspotential hinzuweisen.
Die Abfahrt der Mitarbeitenden erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko.
In Ausnahmefällen kann die Mieterin bei der SOS-Zentrale eine Verlängerung beantragen. Bei Bedarf stellt die Vermieterin einen Patrouillier Patrouilleur zum Pauschalbetrag von CHF 200.00 pro Veranstaltung oder Verlängerung zur Verfügung.
Als Veranstalterin von Abendanlässen (Abendessen, Silvesterparty, etc.), ausserhalb der regulären Öffnungszeiten der Transportanlagen, ist die Mieterin für die sichere Talfahrt seiner ihrer Gäste verantwortlich. Wir ersuchen die Mieterin diese Aufgabe zu übernehmen, die nötigen Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr zu treffen und die SOS-Zentrale über die geplanten Anlässe zu informieren.